Nein zum kommunalen Ausländerwahlrecht!

Eine klare Absage erteilt die NPD-Landtagsfraktion den Bestrebungen der Bundestagsfraktionen von Sozialdemokraten, Grünen und Linken, durch eine Änderung des Grundgesetzes die landesgesetzliche Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Ausländer zu ermöglichen. Per Antrag forderten die Nationalen heute die Landesregierung auf, einem derartigen Ansinnen spätestens bei der Beschlußfassung im Bundesrat entgegenzutreten.
 
Hintergrund: Die SPD-Bundestagsfraktion brachte im Bundestag einen Gesetzentwurf ein, der eine Änderung des Grundgesetzes zum Ziel hat, um auf diese Weise Drittstaatsangehörigen das Kommunalwahlrecht zu ermöglichen. Flankiert wird dieses Vorhaben durch einen im wesentlichen inhaltsgleichen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sowie einen Antrag der Linken. 
 
Zu diesem Plan erklärte heute in Schwerin der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs: „Die Bestrebungen, allen Nicht-EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht zu verschaffen, laufen in eklatanter Weise dem Demokratieprinzip zuwider, das auch durch verfassungsänderndes Gesetz nicht angetastet werden darf. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon vor 20 Jahren festgestellt und gleichartige Bestrebungen in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt.
 
Man könne gar nicht oft genug betonen, „daß Demokratie ,Herrschaft des Volkes’ bedeutet. Deshalb liegt nur solange eine demokratische Staatsform vor, wie die Staatsgewalt tatsächlich durch das Volk legitimiert ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – so steht es im Grundgesetz. Da jetzt Personen mitbestimmen sollen, die nicht zum Volk gehören, wird das Volk nicht mehr selbst-, sondern fremdbestimmt. Diese Drittstaatsangehörigen – das sagt ja allein schon der Name - zählen aber nicht zum deutschen Volk, weil es sich um keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz handelt. Das Bundesverfassungsgericht stellt hierzu klar: ,Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufweisen, lassen keinen Zweifel daran, daß das Staatsvolk das deutsche Volk ist’.“ 
 
Die Antragsteller verkennen, „daß der Volksbegriff des Demokratieprinzips im allgemeinen und des Grundgesetzes im besonderen eine besondere ethnische, kulturelle und geschichtliche Bindung zwischen Individuum und Volksgemeinschaft voraussetzt und eben nicht eine Ansammlung x-beliebiger Personen, die sich gerade auf einem Territorium aufhalten. Der eben genannte Vorstoß ist aber typisch und folgerichtig für jene Kräfte, die sich so nebenbei noch ein neues Wahlvolk schaffen möchten, nachdem ihre gegen die Deutschen gerichtete Politik bei immer weniger Landsleuten Widerhall findet.
 
Weiter sagte Pastörs: „Viele der in der BRD lebenden Ausländer, denen Sozis, Grüne und Post-Kommunisten zu einem kommunalen Wahlrecht verhelfen wollen, sind der hiesigen Staatsgewalt ja überhaupt nicht dauerhaft unterworfen, weil die Kriminellen unter ihnen, die illegalen Zuwanderer und die Asylbetrüger in naher Zukunft in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen.



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 10. Juni 2010