Kein Recht auf Eigentum für deutsche Heimatvertriebene?

Einem staatlich organisierten Enteignungsterror fielen zwischen 1955 und 1964 tausende Griechen zum Opfer, die bis dahin auf türkischen Boden lebten. Die türkische Regierung konfiszierte damals unzählige Grundstücke und Immobilien von griechischen Privateigentümern. In einem Urteil vom September 2009 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, daß die Türkei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem Zusatzartikel 1 („Recht auf Eigentum“) verstoßen hatte. Erfolgreich klagten zwei griechische Geschwister vor dem Gerichtshof und bekamen Recht. Der türkische Staat muß nunmehr den Grundbesitz an die griechischen Kläger zurückgeben und Schadenersatz zahlen oder den derzeitigen Wert des Eigentums im vollen Umfang erstatten.
 
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg und die damit einhergehende Stärkung des Rechts auf Eigentum ist auch richtungweisend für deutsche Heimatvertriebene - wenn deutsche Politiker überhaupt willens wären, eigene Schlußfolgerungen hieraus zu ziehen. Denn gerade für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern sollte der Urteilspruch Anlaß sein, deutsche Heimatvertriebene in ihren berechtigten Forderungen beim Recht auf Eigentum von staatlicher Seite zu unterstützen. Denn Heimatvertriebene aus Ostpreußen, Hinterpommern, Schlesien und anderen nach 1945 völkerrechtswidrig geraubten deutschen Ostprovinzen haben ein Recht auf Eigentum.
 
Darum setzte die NPD-Fraktion dieses Thema mit dem Antrag „Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Restitutionsansprüchen und Entschädigungen beachten - Durchsetzung privater Eigentumsansprüche im Ausland verwirklichen“auf die Tagesordnung der Landtagssitzung. Im Rahmen der Debatte forderte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs unter anderem, daß das Land Mecklenburg-Vorpommern künftige Entschädigungs- und Rückübertragungsansprüche von vertriebenen deutschen Klägern in Straßburg unterstützt und hierfür eine Koordinationsstelle einrichten soll. Auch die griechische Regierung förderte die griechischen Individualkläger mit Rechtsbeistand vor dem Gerichtshof. Der Gegenredner Dr. Armin Jäger (CDU) verwässerte hingegen die Aussage des Richterspruchs. Er wies zurück, daß das Urteil für Deutsche eine Vorraussetzung für die Revision begangenen Unrechts sein könnte. Deutschen Beschwerdeführern wird also keine politische Hilfe in ihrem Rechtskampf angediehen. Was für griechische Vertriebene gilt, darf noch lange nicht für Deutsche gelten, so der Tenor des CDU-Abgeordneten. 
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 30. April 2010