Der private Kampf des Innenministers Caffier gegen die NPD

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entschied, daß die Schulhof-CD der NPD keinen jugendgefährdenden Inhalt hat und daher auch nicht auf den Index gesetzt wird. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, aber bedauert diese Entscheidung und offenbart damit gleichzeitig seine obskuren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit.

Er unterstellt einfach Gewaltverherrlichung und den Aufruf zum Rassenhass, anscheinend ohne sich mit den konkreten Inhalten der Schulhof-CD auseinandergesetzt zu haben. Das sogenannte 12er-Gremium der Bundesprüfstelle ist aber zu dem Ergebnis gekommen, daß der Tonträger solche Dinge gerade nicht enthält. Dabei steht diese Behörde nicht in dem Ruf, Nationalisten besonders wohl gesonnen zu sein.

Die Schulhof-CD der NPD mit dem Titel „BRD vs. Deutschland“ kann überall verteilt und angeboten werden. Solche Verteilaktionen sind lediglich das jeweilige Hausrecht beschränkt. Aber gerade vor Schulen und Ausbildungseinrichtungen kann die CD, die sich seit Jahren besonderer Beliebtheit unter Jugendlichen erfreut, verteilt werden. Wenn allerdings der Innenminister ankündigt, die Entscheidung der Bundesprüfstelle werde die Polizei nicht davon abhalten, einzuschreiten, wenn der Tonträger „widerrechtlich“ verteilt werden sollte, dann wird deutlich, daß Lorenz Caffier rechtsstaatlich ergangene Entscheidungen einer Bundesbehörde nicht anerkennen will. Zumindest dann nicht, wenn sie seinen persönlichen Bestrebungen zuwiderlaufen, die nationale Opposition auf jede erdenkliche Art zu behindern.

Der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, sagte heute in Schwerin:

„Caffier ist bekannt dafür, Dinge oft anders zu sehen, als der Rest der Welt. Er steht, mit seiner ständigen Forderung nach noch mehr Repression gegenüber volkstreuen Deutschen und einem Verbot der NPD, in seiner Partei oft allein da. Nun stellt er aber in Aussicht, die Landespolizei für seine persönlichen Feldzüge gegen die NPD zu mißbrauchen. Nicht anders ist seine Ankündigung zu verstehen. Wir sehen diesem Handeln allerdings gelassen entgegen und werden im Erstfall die Gerichte bemühen, um den Innenminister Caffier in seine Schranken weisen zu lassen.“

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 09. Februar 2010