Wenn die Liberalen einen Antrag einbringen, muß man in der Regel genauer hinsehen. So auch bei ihrem Antrag „Unterstützende Hilfsangebote für Alleinerziehende vernetzen“. Im Grunde sollte lediglich eine Übersicht erstellt werden, welche die Hilfsangebote für alleinerziehende Mütter und Väter auflistet, die es auf kommunaler und Landesebene, aber auch auf Bundesebene gibt.
Selbstredend wurde die Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kinder und des Kindergeldes als großartige Sache gepriesen. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, daß mehr als die Hälfte aller sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die auf Transferleistungen angewiesen sind, in Mecklenburg und Pommern Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind. Der stellvertretende Vorsitzende der NPD-Fraktion, Tino Müller, stellte fest, daß genau dieser Personenkreis weder etwas von der Erhöhung des Mindestunterhaltes, noch vom erhöhten Kindergeld hat. Beides wird mit den Transferleistungen verrechnet, so daß im Ergebnis kein Cent mehr zur Verfügung steht.
Tino Müller machte auch darauf aufmerksam, daß selbst bei Alleinerziehenden, die in Lohn und Brot stehen, die Erhöhung vielfach nicht ankommt. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht willens oder nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuß beantragen. Gegen den Unterhaltsvorschuß wird aber das volle Kindergeld gegengerechnet. Dadurch sind Alleinerziehende, die auf den Unterhaltsvorschuß angewiesen sind, sogar schlechter gestellt. Denn der unterhaltspflichtige Elternteil kann sonst nur das halbe Kindergeld gegen den Mindestunterhalt aufrechnen.
Aber von dieser Materie haben die Liberalen augenscheinlich keine Ahnung. Diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, wäre eine wichtige Aufgabe. Eine Liste mit Hilfsangeboten für Alleinerziehende ist doch eher Makulatur.
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Erstellt am Donnerstag, 28. Januar 2010