Krankenversorgung von Arbeitslosengeld II-Empfängern sicherstellen auch bei Sanktionen

Als ehemaliger Hartz-IV Empfänger kennt Michael Andrejewski die Befindlichkeiten der Betroffenen. Als Rechtsanwalt berät er viele Menschen, wie sie sich gehen falsche und ungerechte Bescheide der Argen und Sozialagenturen wehren können. Als Landtagsabgeordneter sorgt er dafür, daß die Sorgen und Nöte der Menschen im Lande auf die Tagesordnung des Landtages kommen.

Seit dem Einzug der NPD in den Landtag verging beinahe keine Landtagssitzung ohne einen Antrag, der sich um das Thema Arbeitslosengeld II drehte. In der 82. Sitzung des Landtages wurde auch der Tagesordnungspunkt 32 behandelt, der den Titel trug: „Krankenversorgung von Arbeitslosengeld II-Empfängern sicherstellen auch bei Sanktionen. Hintergrund ist die Tatsache, daß für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, wenn im Zuge von Sanktionen die Leistungen vollständig gekürzt wurden.

In der Begründung des Antrags heißt es daher: „Null-Sanktionen unterbrechen gemäß der heute bestehenden Rechtslage den Krankenversicherungsschutz. Die Betroffenen haben nur Anspruch auf eine sogenannte Notversorgung. Eine Früherkennung ernsthafter Erkrankungen ist damit während des Sanktionszeitraums nicht möglich, was durchaus lebensgefährliche Folgen haben kann. Dies verletzt nicht nur den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern auch die Menschenwürde.

Wie bisher alle Anträge zu diesem Themenkomplex, wurde auch dieser Antrag von den „demokratischen Fraktionen abgelehnt.

Video - Teil 1



Teil 2

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 19. November 2009