Erneuter Verfassungsbruch durch Landtagspräsidentin

In der heutigen Sondersitzung des Landtages kam es erneut zu einem Verfassungsbruch durch die Präsidentin des Landtages, Sylvia Bretschneider.

Nachdem bereits der Fraktionsvorsitzende der NPD nach dem dritten Ordnungsruf des Saales verwiesen wurde, erhielt auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stefan Köster, einen dritten Ordnungsruf und wurde ebenfalls unverzüglich durch die Präsidentin des Plenums verwiesen. Diese Überreaktion der Landtagspräsidentin dürfte schon bald Folgen haben. Bereits in der Vergangenheit entschied das Landesverfassungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall gegen die Landtagspräsidentin.

Mit Urteil vom 29.01.2009 bestätigte das Gericht die Auffassung des NPD-Abgeordneten Raimund Borrmann, daß die Landtagspräsidentin das letzte parlamentarische Mittel, den Verweis eines Abgeordneten aus dem Plenum unmittelbar nach Ausspruch eines dritten Ordnungsrufes, ungerechtfertigt nutzte, zumal mildere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten.

Diese erneute willkürliche Verfahrensweise seitens der Landtagspräsidentin wird erneut keinen Bestand haben. Die NPD-Fraktion kündigte umgehend rechtliche Schritte gegen diesen Mißbrauch der Geschäftsordnung an.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, beurteilte diesen wiederholten Verstoß gegen die Landesverfassung als Beispiel einer inkompetenten Sitzungsleitung durch die Präsidentin Bretschneider. Köster wörtlich: „Frau Bretschneider ist offenbar mit ihrem Amt völlig überfordert und agiert im Parlament nicht souverän. Es ist erneut geboten, unter Inanspruchnahme des Landesverfassungsgerichts diese Dame in die demokratischen Schranken zu verweisen.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 11. September 2009