Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sollen Pflicht werden

Eine verbindliche Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zu sechs Jahren möchte die NPD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringt die Fraktion am kommenden Mittwoch auf der Landtagssitzung ein. Nach Vorstellungen der NPD-Fraktion soll zukünftig eine zentrale Screeningstelle eingerichtet werden.

Wird festgestellt, daß ein Kind nicht zu der jeweiligen Untersuchung erscheint, werden zunächst die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten aufgefordert, die Untersuchung nachzuholen. Sollte die nicht erfolgen, können sich die zuständigen Gesundheitsämter informieren und notfalls das Jugendamt einschalten. Mit diesen Maßnahmen soll ein wichtiger Grundstein zum Schutz des Kindeswohls und zur Vorbeugung gegen Mißhandlung und Vernachlässigung gelegt werden.

Dazu erklärt heute der sozialpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stefan Köster:

„Das jetzige System der freiwilligen Untersuchungen muß in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht für alle werden. Die immer wieder öffentlich werdenden Fälle von Kindesmißbrauch und Vernachlässigung machen es notwendig, daß der Staat seine Wächterfunktion verstärkt wahrnimmt. Es ist nicht länger hinnehmbar, daß sich das Land mit Hinweis auf angebliches Engagement auf Bundesebene, immer wieder aus der Verantwortung einer gesetzlichen Regelung hinausstiehlt.

Der Handlungsbedarf ist akut und eine entsprechende gesetzliche Handlungsempfehlung liegt vor. Die Koalition in Schwerin kann am Mittwoch handeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können nicht nur Fälle von Vernachlässigung, sondern auch Entwicklungsstörungen früher erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Maßnahmen der vorschulischen Förderung zu ergänzen und Zeichen gegen Kindesmißbrauch zu setzen“.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 08. Mai 2007