Will Frau Kuder eine Gesinnungsjustiz?

Ihre Forderungen sind mit dem Grundgesetz unvereinbar

Die Forderung der Justizministerin Kuder nach einem Sonderstrafrecht für Menschen mit einer nationalen Gesinnung stößt bei der NPD-Landtagsfraktion auf Erstaunen und entschiedene Ablehnung.

Zu ihren neuesten Entgleisungen sagte heute der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs in Schwerin:

"Bisher sind wir davon ausgegangen, daß der Landesregierung zumindest das Grundgesetz bekannt sein dürfte. Hieran muß man aber jetzt erheblich zweifeln, denn vor dem Gesetz müssen die Bürger gleich behandelt werden. Es darf bei Straftaten nicht auf die politische Gesinnung der Täter abgestellt werden.

Mit dem neuen Vorstoß will Frau Kuder offenbar ein Gesinnungsstrafrecht nach dem Muster der DDR einführen. Derartige grundgesetzwidrige Gesetzesinitiativen werden spätestens beim Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Nach der verfassungswidrigen Verwaltungsreform plant die Landesregierung offenbar einen erneuten Anschlag auf die elementarsten Grundrechte der Bürger.

Die NPD lehnt Gewalt in der politischen Auseinandersetzung kategorisch ab und bekennt sich im Gegensatz zu anderen zum Gewaltmonopol des Staates. Rechtsstaatliche Grundsätze müssen verteidigt werden.

Die NPD wird eine Rückkehr zu Methoden des DDR-Strafrechts entschieden bekämpfen."
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. August 2007