Bundessozialgericht wird einfach von ARGEN ignoriert

Im Januar teilte die Pressestelle des Bundessozialgerichts mit, daß im Jahre 2008 fast 175.000 neue Hartz-IV-Verfahren bei den Sozialgerichten der ersten Instanz gezählt wurden. Dies bedeutet ein Anstieg von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch haben 50 Prozent der Klagen Erfolg. Schon daraus läßt sich ersehen, wie unzulässig die Hartz-IV-Gesetzgebung eigentlich ist.

Das Bundessozialgericht führte darüber hinaus auch aus, daß die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) in der Praxis höchstrichterliche Urteile des öfteren einfach ignorieren. Der Vorsitzende des Bundessozialgerichts fügte jüngst hinzu, daß vor allem die unklaren Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen und zur Übernahme von Wohnkosten nachgebessert werden müßten.
Für die NPD-Landtagsfraktion ist dies einmal mehr Bestätigung, sich weiter dafür einzusetzen, daß die unsoziale Brachialität dieser Gesetzgebung endlich gekippt wird und brachte einen erneuten Antrag zum Thema ins Plenum ein: „Kritik des Bundessozialgerichtes aufgreifen - unklare Regelungen im SGB II zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen und zur Übernahme von Wohnkosten endlich reformieren“, Drucksache 5/2623.
Am Beispiel eines konkreten Falls erläuterte der NPD-Abgeordnete die Art und Weise der Behörden, wie willkürlich mal von Einkommen und mal von Vermögen ausgegangen wird:

„Weil das aber am Abkassieren hindert, hat man sich den Trick ausgedacht, das Erbe als Einkommen einfach über einen längeren Zeitraum zu verteilen, bis zu 12 Monaten.Man tut so, als ob der Betreffende jeden Monat von neuem erben und ständig etwas zufließen würde. Es nützt dem Hartz-IV-Empfänger auch nichts, wenn er für einen begrenzten Zeitraum aus den Leistungen aussteigt.

Das müßte doch gehen: Er erbt im Februar, teilt dem Amt mit, daß er sofort auf Leistungen für diesen Monat verzichtet, und ist ein freier Mann. Eine Zeit lang lebt er von seinem Schonvermögen, falls er noch eines sein Eigen nennt. Als Nichtleistungsbezieher hat ihm die Arbeitsgemeinschaft nichts mehr zu sagen.

Dann zieht er in sein Elternhaus und stellt im März einen neuen Antrag, als Eigentümer einer angemessenen Unterkunft. Mit List und Tücke wird ihm dieser Weg aber versperrt. Er wird einfach zwangsweise als Leistungsempfänger weitergeführt. Selbst wenn er Arbeit bekommt und diese 6 Monate lang behält. Sobald er sich wieder bei der Behörde meldet, teilt die ihm mit, daß er wegen des geerbten Hauses seit 6 Monaten als einkommensstark gewertet wird und das auch weitere 6 Monate der Fall sein wird, er also keine Leistungen erhält.“


Die Blockparteien – zu denen auch die Linke gehört - lehnten den Antrag ab, ebenso wie alle vorherigen NPD-Anträge zu Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Hartz-IV-Empfängern.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. Juni 2009