Schluss mit der Zwangsverrentung und Teilentmündigung älterer Bezieher von Arbeitslosengeld II
Der Bundestag scheint nun darauf zu verzichten, auch noch Sanktionen gegen ältere Langzeitarbeitslose im Gesetz zu verankern, die sich weigern, den JobCentern die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf vorzeitige Verrentung zur Verfügung zu stellen.
Dennoch dürfen die JobCenter immer noch anstelle der Leistungsbezieher selbst gegen deren Willen für diese einen Rentenantrag stellen. Daher setzte sich der NPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski im Landtag dafür ein, dass auf Bundesebene die Verpflichtung von Beziehern von Arbeitslosengeld II, nach der Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, aus dem SGB II gestrichen wird.