„Ausplünderung der Sozialkassen beenden – Ausweisung statt Leistungen für Sozialbetrüger!“ lautet der Titel einer weiteren NPD-Initiative.
Mit dem Antrag thematisiert die NPD-Fraktion nicht zuletzt die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Gewerbetreibende anderer Staaten der EU. Aus Sicht der nationalen Opposition reicht hierfür die reine Anmeldung eines Gewerbes nicht aus. Nötig sind stattdessen tiefergehende Prüfungen. Denn immer mehr Ausländer melden in der Bundesrepublik zum Schein eine selbständige Tätigkeit an beziehungsweise sie erklären, in ihrer Heimat nicht versichert zu sein. In der Folge übernehmen die Sozialkassen die Kosten für die medizinische Versorgung.
„Erheblichen Mißbrauch“ sieht Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, auch bei den EU-Migranten, die offiziell als Selbständige gemeldet sind, aber wegen geringer Einkünfte zusätzlich Hartz IV beantragen. So bezogen im September 2015 112.000 Rumänen und Bulgaren entsprechende Zuwendungen, was einen Anstieg von 40.000 Personen gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet. Auffallend hoch ist dabei der Anteil der Aufstocker: Nahezu jeder zweite Hartz-IV-Bezieher aus den genannten Staaten nahm die Leistung trotz offizieller Erwerbstätigkeit in Anspruch.
Einkommenssteuergesetz ändern
Landsberg sprach Anfang des Jahres gegenüber der Tageszeitung Die Welt von „einem Riesenproblem“. Informationen über die hier geltenden Regelungen zu Sozialleistungen verbreiteten sich durch die sozialen Netzwerke viel schneller als früher. Landsberg wörtlich: „Wer heutzutage hier ankommt, weiß über die hiesigen Sozialleistungen meist bestens Bescheid – vor allem auch die Schlepper.“
Darüber hinaus ist die Zeit für eine Klarstellung im Einkommenssteuergesetz mehr als reif. Sein § 63 (1) muß dabei so abgeändert werden, daß EU-Bürger, die nicht auch deutsche Staatsbürger sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihre Kinder nicht in Deutschland leben. Auch muß eine Regelung her, mit der die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II auf maximal sechs Monate beschränkt wird, wenn für einen eingereisten EU-Ausländer nicht zumindest die Aussicht auf einen Arbeitsplatz besteht.
Heimatlandprinzip durchsetzen
In die Debatte um den Mißbrauch von Sozialleistungen greift die NPD-Fraktion zum wiederholten Mal ein. Bereits Ende 2013 wurden mit dem Antrag „Heimatlandprinzip statt Wohnsitzlandprinzip – den Totalzusammenbruch des deutschen Sozialstaates verhindern!“
wirksame Maßnahmen gegen die Armutseinwanderung nach Deutschland verlangt. Hierbei griffen die Nationalen eine Forderung des renommierten Wissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Werner Sinn auf, der unter anderem erklärt hatte: „Wer Sozialhilfe von einem EU-Land bezieht, kann sein Geld in jedem beliebigen EU-Land seiner Wahl ausgeben, und sei es auf Mallorca oder den Kanaren. Er hat aber nicht das Recht, die Hilfe von seinem Gastland zu verlangen, sondern muß sich an sein Heimatland wenden, das ja dem Sozialstaatsgebot der EU verpflichtet ist.“
Mittlerweile droht neues Ungemach: In drei Urteilen entschied das Bundessozialgericht Ende 2015, daß EU-Ausländer nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die entsprechenden Ausgaben müßten übrigens vollständig von den Kommunen aufgebracht werden. Die Rede ist von Kosten in Höhe von 600 Millionen Euro im Jahr.