„Eingliederungsvereinbarung“ beim Arbeitslosengeld II streichen!

Die so genannte „Eingliederungsvereinbarung“ täuscht vor, Empfänger von Arbeitslosengeld II und JobCenter würden irgendetwas quasi auf Augenhöhe vereinbaren.

In Wirklichkeit ist die „Eingliederungsvereinbarung“ ein Instrument des JobCenters, denn bei einer Verweigerung einer Unterschrift wird kurzerhand ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen. Vor diesem Hintergrund und der Ehrlichkeit halber, sollte dieser Etikettenschwindel ersatzlos gestrichen werden.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 08. Juli 2016