„Bedarfsgemeinschaft“ aus SGB II ersatzlos streichen
Jeder Bürger hierzulande zahlt im Laufe seines Lebens zahlreiche Steuern. Aus dem Steueraufkommen werden auch die Sozialleistungen bezahlt. Insofern sind Sozialleistungen auch nach dem SGB II keine Gnadenakte, sondern vielmehr eine Gegenleistung.
Durch die Konstruktion der „Bedarfsgemeinschaft“ versucht der Staat, diese ihm obliegende Gegenleistung auf die Familien und Lebenspartner der Betroffenen abzuwälzen. Daher gehört die „Bedarfsgemeinschaft“ ersatzlos gestrichen. Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski schärfte im Plenum das Problembewusstsein des politischen Gegners.
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Erstellt am Donnerstag, 07. Juli 2016