Kein Schadenersatz für "Klein-Zocker"

Auch die Sparkassen haben risikobehaftete Anlagen im Programm.

"Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor", heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der NPD-Landtagsfraktion (Drucksache 5/1952). Ihr Abgeordneter Stefan Köster hatte sich Anfang November u. a. danach erkundigt, inwieweit Kunden der Sparkassen im Land vom internationalen Banken- und Börsenkrach direkt betroffen gewesen sind. Über bestimmte risikobehaftete Anlageformen wäre so etwas ja durchaus auch möglich. Und so fragte Köster nach eventuellen Vermögensverlusten zulasten von Sparkassen-Kunden und der Art von Anlageformen, die über Verbundpartner der SPK gewählt wurden.

Nun läuft im Leben so manches über Kreuz, so auch in diesem Fall. Mit Datum 24. November erfuhr die Antwort des Staatssekretärs im zuständigen Finanzministerium ihre Absegnung. Gleichfalls am 24. des Monats erschien in der Ostsee-Zeitung ein Artikel mit der Leitzeile: "Erster Sparer aus MV klagt: 25 000 Euro durch Lehman-Pleite verloren". Ein Herr aus Rethwisch (Landkreis Bad Doberan) hatte demnach bei einer Sparkasse Zertifikate von Lehman Brothers erworben. Laut Beitrag ging er dabei der durchaus stolzen Summe von 25.000 Euro verlustig; bereits ein halbes Jahr nach Kauf war sein Depot nur noch 15.000 Euro wert gewesen. Die Beraterin habe ihm E-Nachrichten mit optimistischem Unterton samt hübschen Grafiken geschickt, in denen die Kurven nach oben gezeigt hätten.

Dann der große Knall. Der Mann "bekam einen Termin mit zwei höherrangigen ... Angestellten", die zu ihm gesagt hätten: "Was wollen Sie eigentlich? Wußten Sie nicht, dass Sie mit den Zertifikaten eine Wette eingehen?" Auf Nachfrage der OZ zu besagtem Fall habe sich die Sparkasse nicht äußern wollen. Gesagt worden sei nur, daß von der Lehman-Pleite "kaum mehr als eine Handvoll" Kunden betroffen seien. Die Anleger hätten genau gewußt, worauf sie sich da einließen.

Unmittelbarer Anlaß für die NPD-Anfrage war ein Serienschreiben gewesen, das der Vorstand einer großen regionalen Sparkasse im Oktober 2008 an seine Kunden versandt hatte. Unter Bezugnahme auf die zerplatzte Spekulationsblase heißt es dort u. a.: "Als moderner Allfinanzdienstleister haben wir auch Wertpapiere und andere nachgefragte Finanzprodukte gehandelt. Stets weisen wir bei solchen Geschäften auch darauf hin, dass höhere Ertragschancen hierbei mit höheren Risiken verbunden sind. Kunden, die diese Risiken eingehen wollen, haben wir empfohlen, nur einen sehr begrenzten Teil ihres Ersparten in solche Investments zu geben. So können wir heute feststellen, dass nur sehr wenige Kunden mit Vermögensverlusten rechnen müssen."

Die hier getätigte Aussage des Vorstandes deckt sich durchaus mit der gegenüber der OZ gemachten.

In diesem Zusammenhang bietet es sich geradezu an, die Frage nach der Rolle des Haftungsverbundes als Sicherungssystem der Sparkassen zu stellen. Durch ihn "wird sichergestellt, dass die angeschlossenen Institute bei drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten selbst, insbesondere deren Liquidität und Solvenz, gesichert werden. Das bedeutet, dass ein Institut jederzeit weiterhin seine Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche aus Spar- und Termineinlagen in voller Höhe erfüllt werden."

Im Gegensatz dazu obliegt dem Haftungsverbund "nicht die Aufgabe, Verluste, die einzelne Kunden durch Anlagen in Wertpapieren erlitten haben, auszugleichen. Dieses Risiko ist, ebenso wie bei der Anlage in Aktien, durch die Kunden selber zu tragen. Hierfür gibt es generell keine Haftungseinrichtung, weder bei Sparkassen noch bei anderen Banken."

Unabhängig davon, auf welche Weise das Mittun von "Menschen wie du und ich" bei Finanz-Spekulationen zu bewerten ist, bleibt eine Frage durchaus offen: Inwieweit können Berater auch der Sparkassen für prinzipiell ungenaue Informationen zum rutschigen Börsenparkett haftbar gemacht werden? Die NPD bleibt auch bei diesem Thema am Ball.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 01. Dezember 2008