Überprüfungszeitraum für Verwaltungsakte erhöhen!

Bis zum 1. April 2011 betrug der rückwirkende Überprüfungszeitraum für Verwaltungsakte nach dem SGB II und SGB XII vier Jahre.
 
Dieser Überprüfungszeitraum wurde dann auf ein Jahr verkürzt. Damit wurde es ausgerechnet den Empfängern von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung in erheblicher Weise erschwert, nicht begünstigende Verwaltungsakte und zu Unrecht verweigerte Sozialleistungen überprüfen zu lassen. Die NPD-Fraktion forderte daher mit ihrem Antrag, die alte 4-Jahres-Frist wieder einzuführen.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski brachte den Antrag im Plenum ein:
 
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 18. Dezember 2015