NPD-Verbotsverfahren

Die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die NPD ist ein Schlag wider die wahre Demokratie. Mit der Anberaumung der Verhandlungstermine im März 2016 soll die einzig wirkliche Oppositionspartei ins Verbot geführt und damit mundtot gemacht werden.
 
Stefan Köster, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Fraktion, erklärte dazu:
 
„Die Karlsruher Richter werden vor eine große Aufgabe gestellt. An ihnen wird es liegen zu entscheiden, inwieweit sich die Bundesrepublik bereits zu einem totalitären Regime gemausert hat. Ein Verbot der NPD ist kein sichtbares Zeichen des starken Rechtsstaates, sondern wäre ein Beleg für das Ende demokratischer Grundwerte. Die Schein-Demokraten der etablierten Parteien von CDU und SPD wie auch die angebliche Opposition von Grünen und Linken verraten gleichsam tagtäglich deutsche Interessen. Während die Einen Kapitalismus und Auslandshörigkeit frönen, die Anderem den Internationalismus leben, öffnen sie gemeinsam dem Ende unserer Identität Tür und Tor. Die Landtagsfraktionen balgen sich, wie die Bundestagsparteien, um die Tischabfälle der Globalisierer, anstatt Volk und Heimat ins Zentrum ihres Handelns zu stellen. Diese Grundhaltung können wir täglich im Landtag erleben.“
 
Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert. Nunmehr versuchen die Länder, ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesregierung, einen zweiten Anlauf. Auch diesmal ist fraglich, ob die einst als Verfahrenshindernisse bewerteten V-Leute tatsächlich abgezogen wurden, oder ob sie nach wie vor mit kriminellen Methoden zu Straftaten aufrufen oder sie organisieren.
 
„Die NPD steht mit ihren Zielen fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung. Ihr eine menschenverachtende Ideologie und Ausländerhaß vorzuwerfen, gehört ins verlogene Vokabular pseudodemokratischer Hetzer. Das ist Neusprech, wie es Georg Orwell in `1984´ niederschrieb. Vielmehr hat die NPD Volk und Nation als die geschichtliche und kulturelle Größe erkannt, auf die jede Politik ausgerichtet werden muß und folgt damit auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Nur weil wir uns gegen die Integration von Ausländern aussprechen, ein Gastrecht jedoch einräumen, stehen wir für die Bewahrung aller gewachsenen Völker und ihrer Kulturen ein“, erklärte Köster dazu abschließend.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Dezember 2015