Einwohnerfragen nicht erwünscht

Das Fragerecht von Einwohnern bei öffentlichen Sitzungen des Kreistages und der Gemeindevertretungen ist gesetzlich geregelt. Dabei lässt das Gesetz offen, ob die gestellten Fragen die Beratungsgegenstände der konkreten Sitzung inhaltlich betreffen dürfen.
 
Pikanterweise nutzen viele Gemeinden und Landkreise in Mecklenburg und Vorpommern dieses absichtlich erzeugte Schlupfloch, um in ihren Hauptsatzungen einschränkende Bestimmungen festzuschreiben. Diese fragwürdige Praxis führt häufig dazu, dass berechtigte Fagen von Einwohnern abgewiesen werden.
 
Da für Bürger aber oft erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung die Möglichkeit besteht, sich mit den Beratungsgegenständen auseinanderzusetzen, sollte ihnen auf den jeweiligen Sitzungen die Möglichkeit eingeräumt werden, themenbezogene Fragen zu stellen. Die NPD legte einen Gesetzentwurf vor, der genau das zum Inhalt hatte.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 21. Oktober 2015