Seit Gründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor 25 Jahren gab es genau zwei Vereins-Verbotsverfahren. Diese überschaubare Anzahl rechtfertigt normalerweise keine aufwendige Gesetzesänderung. Wenn sich die selbsternannten Gesetzeshüter in Schwerin dennoch bemüßigt fühlen, tätig zu werden, hat das einen ganz besonderen Grund.
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Erstellt am Mittwoch, 21. Oktober 2015