Ostsee-Zeitung verbreitet Lüge über den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller

Unter der Überschrift "Verurteilt und ausländerfeindlich: Sie dürfen Flüchtlinge besuchen" schrieb ein Jörg Köpke in der Ausgabe der "Ostseezeitung" vom 3.September:
 
"Vizefraktionschef Tino Müller ist seit dem 14.März rechtskräftig verurteilt. Müller musste 2100 Euro Geldstrafe zahlen, weil er als verantwortlicher Redakteur eines rechtsextremen Blatts fungiert hatte - ein Verstoß gegen das Landespresserecht. Denn als Landtagsabgeordneter hätte er das nicht tun dürfen."
 
Das ist eine glatte Lüge aus der Feder des Herrn Köpke. Denn Tino Müller wurde nicht rechtskräftig verurteilt, sondern in zweiter Instanz am 5.6.2014 vom Landgericht Neubrandenburg frei gesprochen. Die hiergegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 19.2.2015 als unbegründet verworfen.
 
Tino Müller ist also rechtskräftig frei gesprochen und hat als unschuldig zu gelten.
Die Geldstrafe mußte er natürlich nicht zahlen. Statt dessen hatte die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen.
 
Hier sieht man, wie die Propagandapresse arbeitet. Um das Bild von der "kriminellen NPD" verbreiten zu können, werden Freisprüche systematisch verschwiegen.
 
Daß die Anklage gegen Udo Pastörs wegen einer angeblichen Verunglimpfung des verstorbenen SPD-Bundespräsidenten Heinemann nicht zugelassen wurde, ließen die selbst ernannten Qualitätsblätter ebenfalls gepflegt unter den Tisch fallen.
 
Bei Köpke gibt es drei Möglichkeiten.
 
Entweder sagt er bewusst die Unwahrheit. Oder er weiß nicht, was "rechtskräftig verurteilt" heißt.Oder er hat verdammt schlecht recherchiert, was seine Eignung für den Journalistenberuf nicht eben in das günstigste Licht taucht.
 
Auf jeden Fall haben wir es mit einer Presselüge zu tun. Wieder mal.
 
Tino Müller behält sich in dieser Angelegenheit rechtliche Schritte vor.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 03. September 2015