20 Jahre Landesverfassung MV: Kein juristisches Meisterwerk

Dass die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ein juristisches Meisterwerk darstellt, kann man nicht unbedingt behaupten.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski, selbst Rechtsanwalt, zeigt dies in seinem Debattenbeitrag zum Thema Landesverfassung deutlich auf.
 
„Vor allem die in der Landesverfassung formulierten Staatsziele sind schlichtweg überflüssige Lyrik, die in einem Gesetzestext nichts zu suchen hat.“ An einigen Beispielen dokumentierte der Abgeordnete auch die sinnlosen Doppelungen, bei denen die Artikel der Landesverfassung wiederholten, was durch entsprechende Artikel im Grundgesetz bereits manifestiert ist. So bekräftigt zum Beispiel Artikel 13 der Landesverfassung die Gleichstellung von Frauen und Männer, nichts anderes ist aber bereits durch Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
 
Andere Artikel der Landesverfassung zeichnen sich vor allem durch ihre Unverbindlichkeit aus. Der Artikel 17 legt dar, das Land trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Gut gebrüllt, Löwe! Tatsächlicher Nutzen gleich Null, weil sich deshalb kein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz einklagen kann.
 
Und würde die Landesregierung Artikel 18 a, Absatz 1 der Landesverfassung ernst nehmen, müsste sie in Mecklenburg-Vorpommern stationierte Bundeswehrsoldaten aktiv daran hindern, zu Kriegseinsätzen etwa nach Afghanistan aufzubrechen. Denn im besagten Artikel steht, alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen. Nett gesagt, aber eben zu nichts verpflichtend!
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 02. Juli 2015