6. September 2015 - Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform

Mit der Ablehnung über die Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes wurde heute in der Landtagssitzung der Weg für den Volksentscheid freigemacht, da ein Volksbegehren Gegenstand gegen die Gerichtsstrukturreform war.  Das Innenministerium legte mit dem 6. September 2015 den frühestmöglichen Termin fest, an dem die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns aufgerufen sind, über die Zukunft der Gerichte im Land zu entscheiden. Nach 1994 findet damit erst der zweite Volksentscheid überhaupt in Mecklenburg-Vorpommern statt. Seiner Zeit stand die Verfassung des Landes zur Abstimmung.

Politikverdrossenheit entgegen wirken

Ein Scheitern der Reform würde für die Schweriner Landesregierung eine herbe Klatsche bedeuten. Erst Anfang Juni kippte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht Teile der Gerichtsreform. Somit dürfte der Wahltermin zur Abstimmung nicht zufällig durch die Verantwortlichen gewählt worden sein, findet die Wahl doch kurz vor den auslaufenden Sommerferien statt. Eine  Mobilisierung der Bürger gestaltet sich damit weitaus schwieriger.

Während der Debatte über den Gesetzentwurf der Linken und Grünen zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheides bezog der NPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski Stellung. Er befürwortete Forderungen von Werbemaßnahmen, um möglichst viele Bürger an die Wahlurnen zu bewegen und verurteilte zugleich die Taktikspielerei der Landeregierung. 

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 01. Juli 2015