Behörden missbrauchen heute nachmittag vor dem NPD-Landtagsabgeordnetenbüro in Grevesmühlen Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV!

Bürger müssen sich ohne Ausspähung durch den Staat an die Abgeordneten wenden können.

Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern steht nach Artikel 24 Absatz 3 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht zu. Demnach sind sie berechtigt, das Zeugnis über Personen zu verweigern, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst.

Hierfür haben die Behörden auch sicherzustellen, daß sich Bürger ohne Ausspähung durch den Staat an die Abgeordneten wenden können.

Doch gerade in Mecklenburg-Vorpommern scheint dieses Rechtsverständnis immer häufiger durch die Behörden mißachtet zu werden.

Unter offenkundigen Missbrauch des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, hier insbesondere durch Verwendung des § 27a (Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen), haben am heutigen Nachmittag Polizeikräfte Anhalte- und Sichtkontrollen vor dem Eingang des Bürgerbüros der Landtagsabgeordneten Stefan Köster und Udo Pastörs in Grevesmühlen vollzogen. Der Abgeordnete Stefan Köster wurde gegen 15:15 Uhr von einem aufgebrachten Bürger darauf hingewiesen, dass die Polizei all jene Bürger anhielt und kontrollierte, die mit ihren Fahrzeugen den Parkplatz des Thinghauses zu befahren beabsichtigten. 

Mit drei Fahrzeugen führten die Einsatzkräfte Kontrollen durch.

Daraufhin suchte Stefan Köster mit den Polizeibeamten das Gespräch. In dem Gespräch erfuhr der NPD-Abgeordnete, dass die Kontrollen aufgrund eines "Kneipenabends im Thinghaus", der für den späten Abend vorgesehen sei, nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Auf die Frage, weshalb einerseits die Besucher des Bürgerbüros kontrolliert würden und anderseits bereits um 15 Uhr eine Kontrolle für einen "Kneipenabend", dessen Beginn für 20 Uhr angekündigt wurde, erfolge, konnten oder wollten die Beamten keine Auskunft geben.



Für den NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster ist die heutige Kontrolle ein deutliches Zeichen dafür, daß die Freiheitsgrundrechte in Mecklenburg-Vorpommern schon lange außer Kraft gesetzt werden, wenn es dem "Kampf gegen Rechts" dienlich erscheint.

"Es ist nicht nur eine Frechheit, daß Polizeikräfte Besucher eines Landtagsabgeordnetenbüros kontrollieren und namentlich erfassen. Dass Handeln der Verantwortlichen verstößt auch gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze. Die Landesregierung schafft ein Klima der Angst und der Rechtslosigkeit. Die NPD-Fraktion wird den Skandal des heutigen Nachmittags zum Anlaß nehmen, dass sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Landtagssitzungswoche mit den Verstössen gegen die innere Ordnung durch Behörden auseinander setzen muß. Die selbsternannten >Demokraten< werden Ende Januar erneut Farbe bekennen müssen, ob ihnen zur Durchsetzung ihrer Gesinnungsdiktatur jedes Mittel recht ist.", so Stefan Köster am heutigen Nachmittag in Grevesmühlen.
 
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 09. Januar 2015