Unabhängig davon, ob ein Antragsteller auf Asyl aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, besitzt er die Möglichkeit, der Behörde Tatsachen vorzutragen, die seine Aufnahme begründen. Den Grünen im Landtag geht dieses löchrige Asylgesetz aber immer noch nicht weit genug. Für sie gibt es keine sicheren Herkunftsstaaten.
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Erstellt am Freitag, 19. September 2014