Demenzkranke und Wahlen: Gesetzentwurf der Landesregierung klammert ein entscheidendes Problem aus

Mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes hat sich heute vormittag der Landtag befaßt. Hintergrund: Der Zuschnitt einzelner Wahlkreise entspreche aufgrund der „Bevölkerungsbewegungen“ der zurückliegenden Jahre nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben und sei daher anzupassen.

Michael Andrejewski, rechtspolitischer Sprecher der NPD-Fraktion, verwies auf ein weiteres Problem, „das im Landes- und Kommunalwahlgesetz unbedingt und umfassend seinen Niederschlag finden müßte“: Es gehe um die Frage, „inwieweit man wahlrechtlich mit Personen umgeht, die unter Betreuung stehen.“ Das Wahlrecht lege fest, „daß Personen, die unter Betreuung stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“, woraus sich zumindest zwei Fragen ergäben: „Erstens: Muß das so sein? Könnte es Wege geben, diese Personen doch wählen zu lassen? Und was ist mit Demenzkranken, die nicht unter Betreuung stehen, mit denen aber Mißbrauch getrieben werden kann hinsichtlich der Wahlen?“

Laut einem Mitte September in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienenen Beitrag waren zur letzten Europawahl rund 700.000 Demenzkranke wahlberechtigt, bei denen es sehr zweifelhaft gewesen sei, ob sie überhaupt noch in der Lage waren, eigenverantwortlich zu entscheiden. Insgesamt leben 1,4 Millionen Demenzkranke in der Bundesrepublik; in zwei Jahrzehnten könnten es doppelt so viele sein.

„Das“, schrieb der Autor des FAZ-Artikels, „ist das größte Einfallstor für den Mißbrauch des Wahlrechts“, da niemand nachprüfen könne, „wer die Wahlzettel ausgefüllt hat.“ Wenn schon eine umfassende Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetz erfolge, „dann“, so Andrejewski, „sollte diese auch Regelungen enthalten, die dieses Einfallstor für Mißbrauch möglichst gründlich verschließen.“ Im Blickpunkt sollte hier nicht zuletzt die Briefwahl stehen.

Zudem wartete Andrejewski mit einigen bezeichnenden Zitaten zur Wahlpraxis in einigen Altenheimen auf.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. September 2014