„Polizeiliche Kennzeichnungspflicht“ – NPD-Fraktion sieht hierfür zur Zeit keine Notwendigkeit!

Auf Antrag der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ befaßte sich der Innenausschuß des Landtages heute mit dem Thema „Polizeiliche Kennzeichnungspflicht“. Ziel der Grünen ist kurzfristig die Durchführung einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuß und mittelfristig die Einführung einer polizeilichen Kennzeichnungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern.  
 
Aus Sicht der NPD-Fraktion ist aber die Einführung der Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamte bislang weder begründet, noch können die linken Parteien ausreichend belegen, was sich sicherheitspolitisch und bürgerrechtlich durch eine Kennzeichnungspflicht verbessern würde. Die Auffassung der NPD-Fraktion wurde durch die heutige Unterrichtung des Innenministeriums sogar bestärkt.  
 
„Die Vertreter der linken Parteien von SPD, Linke und Grüne unternehmen alles, um ihre offensichtlichen Verletzungen von Grundrechten zu verteidigen. Hierfür ist ihnen jedes Mittel recht. Dabei rückt vor allem die Polizei immer mehr als Feindbild in das Blickfeld dieser linken Gutmenschen. Die Anschläge auf Privatfahrzeuge von Polizeibeamten in Rostock sind hierfür ein gutes Beispiel.“, so der Parlamentarischen Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster.

„Das Innenministerium des Landes, welches heute u. a. durch den Staatssekretär Lenz vertreten war, bestätigte auf meine Frage, daß diesem keine Fälle aus den letzten Jahren bekannt seien, bei denen Polizeibeamten, denen ein Fehlverhalten im Dienst unterstellt wurde, nicht ausfindig gemacht werden konnten. Weiterhin mußte Staatssekretär Lenz eingestehen, daß es sich, wenn überhaupt, nur um eine verschwindend geringe Anzahl von nichtermittelten Beamten handeln könnte. Insofern bestätigte sich hierbei, daß die linken Parteien im Land eine Geisterdebatte führen, um mutmaßliche Rechtsbrüche ihrerseits zu verschleiern. Für die NPD-Fraktion gibt es daher zur Zeit keine Notwendigkeit für eine Einführung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht“.       
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 11. September 2014