Ordnungsrufe vor Gericht

Hunderte von Ordnungsrufen, Rederechtsentziehungen und Rausschmissen haben die NPD-Abgeordneten im Schweriner Landtag im Lauf der Jahre kassiert. Dafür sorgte ein total unparteiisches und geradezu unglaublich neutrales Präsidium aus SPD-, CDU- linken, liberalen und grünen PolitikerInnen.
 
Grundsätzlich besteht bei jeder Ordnungsmaßnahme für den Betroffenen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und dann vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Da die nationalen Volksvertreter aber keine Lust haben, ihr ganzes Leben in Gerichtssälen zu verbringen, beschränken sie sich bei Klagen auf besonders drastische Beispiele dessen, was die Etablierten gerne als "Schutz der Würde des Hohen Hauses" bezeichnen. Als ob Gebäude Würde besitzen könnten. Wo sitzt die? Im Mörtel? Über die Rechtmäßigkeit dreier Ordnungsmaßnahmen wurde heute im Greifswalder Verfassungsgericht mündlich verhandelt.
 
Udo Pastörs war gemaßregelt worden, weil er einem linken Abgeordneten orientalischer Herkunft sinngemäß auch orientalische Phantasie bescheinigt hatte. Michael Andrejewski hatte in einer Rede die - der Wahrheit entsprechende und den aktuellen Stand der historischen Forschung wiedergebende - Tatsache zur Sprache gebracht, daß der verstorbene SPD-Säulenheilige Dr.Gustav Heinemann im Dritten Reich Mitglied sowohl im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB) als auch in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) gewesen war. Und Stefan Köster hätte nicht genug Betroffenheit angesichts einer CDU-Gedenkrede für die Opfer der dem NSU zugeschriebenen Mordserie gezeigt - weil er in einer Nische des Landtagssaales an einer NPD-Fraktionsbesprechung teilgenommen habe, anstatt ergriffen zu lauschen.
 
Das alles ist so absurd, daß es Rechtsanwalt Peter Richter, der die Abgeordneten vertrat, verdammt schwer gefallen sein muß, sachlich zu bleiben. Dies gelang ihm nicht nur, er versorgte das Gericht auch mit umfangreichen Ausführungen, auf denen es jetzt herumkauen darf. Die Entscheidung wird am 14.1.2014 verkündet.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 24. Oktober 2013