Kindergeld nicht weiter auf Leistungen anrechnen

Das SGB II ist nicht nur mit der heißen Nadel gestrickt worden, sondern strotzt an vielen Stellen auch vor Ungerechtigkeiten. So legt der Paragraph 11a des Sozialgesetzbuches II fest, welche Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, beispielsweise Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Renten und Beihilfen, die nach dem Bundes-Entschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden.

Nicht enthalten ist in der Aufzählung das Kindergeld, woraus sich aus Sicht der NPD-Fraktion dringender Handlungsbedarf ergibt. Nach derzeitigem Stand wird das Kindergeld als Einkommen eingestuft, das von den Leistungen abzuziehen ist. Die Nationalen forderten die Landesregierung deshalb auf, im Bundesrat umgehend aktiv zu werden. Der eingangs genannte Paragraph soll nach NPD-Auffassung so abgeändert werden, „daß das Kindergeld in die Reihe der Einkommensarten aufgenommen wird, die nicht auf die Leistungen anzurechnen sind."

Der NPD-Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski verwies während der Einbringungsrede auf den so genannten „demographischen Wandel". Schon deswegen falle dem Staat die Pflicht zu, „alles zu unternehmen, um die Lage von Familien mit Kindern zu verbessern und alles zu unterlassen, was dem entgegenstehen könnte."

zurück | drucken Erstellt am Samstag, 12. Oktober 2013