Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften: Oberlehrer BRD hinkt hinterher

Laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Staatsanwaltschaften weisungsgebundene Behörden, die dem jeweiligen Justizminister unterstellt sind. In der politischen Diskussion wird diese Stellung regelmäßig damit begründet, daß die Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive Regierung und damit dem Parlament verantwortlich sein müßten. Das gebiete allein schon das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip.

Im Gegensatz zu dieser theoretischen Kontrolle besteht jedoch nach geltendem Recht die erhebliche Gefahr der politischen Einflußnahme der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Regierung. Äußern kann sich dies zum einen darin, daß die Staatsanwaltschaften zur Unterdrückung politischer Gegner mißbraucht werden oder umgekehrt darin, daß bei politisch hochrangigen Verdächtigen die Ermittlungen eingestellt bzw. gar nicht erst aufgenommen werden.

Im Großen und Ganzen handelt es sich um einen strukturellen Mißstand in der deutschen Justizlandschaft, weshalb die NPD-Fraktion einen Antrag vorlegte. Darin wurde die Landesregierung zum einen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einzuleiten, „die §§ 146ff. ... GVG dergestalt zu ändern, daß die Staatsanwälte künftig eine den Richtern vergleichbare persönliche und sachliche Unabhängigkeit genießen." Zum zweiten erging an das Kabinett Sellering die Aufforderung, „eine umfassende Reform der Justizstrukturen im Land Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen, deren Ziel nur darin bestehen könne, „den Einfluß der Exekutive auf die Judikative nachhaltig zurückzudrängen."   

„Bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen müssen die Staatsanwälte ebenso wie die Richter ausschließlich dem Gesetz unterworfen sein und nicht den Weisungen des Justizministeriums", machte der NPD-Abgeordnete die Haltung seiner Fraktion einmal mehr deutlich. Zustände, wie sie auf besagtem Gebiet in der BRD vorherrschen, „sind inzwischen in fast allen Mitgliedsstaaten Ihrer heißgeliebten Europäischen Union abgeschafft". Petereit verwies auf Italien, „wo die Staatsanwaltschaften bereits vor Jahrzehnten von der Exekutive abgekoppelt wurden und seitdem staatsorganisatorisch der Judikative zugerechnet werden." Die Aufdeckung mafiöser Strukturen wäre anders überhaupt nicht denkbar gewesen.

Das alles hinderte und hindert die Bundesoberen im übrigen nicht, sich gegenüber EU-Beitrittskandidaten als Oberlehrer aufzuspielen und dabei auch die institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften einzufordern.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 11. Oktober 2013