Sonn- und Feiertagsgesetz ändern: Vertreibungs-Gedenktag für M/V einführen!

In der DDR wurden sie verharmlosend und unzutreffend als „Umsiedler" bezeichnet: Flüchtlinge und Vertriebene aus Pommern, Ostpreußen, Danzig oder Schlesien. Im Nordosten der BRD entstammt jeder Zweite einer Familie, die von diesem traurigen Schicksal betroffen ist.

Unter dem Stichwort „ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile" legalisierten die Alliierten im Potsdamer Abkommen von 1945 die millionenfache Vertreibung Deutscher aus Ost- und Südosteuropa. Mehr als zwölf Millionen Menschen verloren ihre Heimat. Hierbei wurde eiskalt gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907 verstoßen. Sie verbietet zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlung ohne Rücksicht auf den Beweggrund.

In Mecklenburg-Vorpommern sind der Totensonntag, der Volkstrauertag und der „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges" im Sonn- und Feiertagsgesetz verankert. Sie berücksichtigen allerdings nicht hinreichend das Schicksal der Opfer von Flucht und Vertreibung.

Die NPD-Fraktion legte aus diesem Grund einen Gesetzentwurf vor, in dem nach dem Vorbild des Freistaates Bayern die Einführung eines gesonderten Gedenktages, der jährlich am zweiten Sonntag im September begangen werden soll, gefordert wird.

Der NPD-Abgeordnete David Petereit lieferte mit seiner Rede handfeste geschichtliche Fakten -- sehr zum Leidwesen so manches „Demokraten" und natürlich des Landtags-Präsidiums, das sich ob des Themas in einem Zustand deutlicher Anspannung befand.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 04. September 2013