NPD-MdL Petereit klagt wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

Der Landtagsabgeordnete der NPD, David Petereit, hat Klage gegen die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Er sieht sein parlamentarisches Fragerecht verletzt.
 
Hintergrund der Klage sind unzureichende Antworten auf Kleine Anfragen (Drs. 6/1830 und 6/1831). Dabei handelt es sich um Informationen zu Propagandadelikten und Gewaltdelikten in Mecklenburg-Vorpommern.
 
Die Landesregierung teilte dem Fragesteller jeweils nur mit, es liege über die aufgeschlüsselten Fallzahlen hinaus kein statistisches Datenmaterial vor. Mit dieser dünnen Antwort will sich der Abgeordnete nicht zufrieden geben und hat folgerichtig jetzt ein entsprechendes Organstreitverfahren eingeleitet.
 
Besonders pikant: Im vorliegenden Fall hatte das Innenministerium eine Power-Point-Präsentation ins Netz gestellt, in der erklärt wird, welche Straftaten als „politisch motivierte Kriminalität“ eingestuft werden. Ferner, wie sich Gewalt- und Progagandadelikte auf das politische Spektrum verteilen. Nunmehr wird aber in der Beantwortung der Anfragen mitgeteilt, man habe keine Daten, um welche konkreten Delikte es sich im Einzelfall handelt. 
 
Nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder Fragen einzelner Abgeordneter nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig  zu beantworten. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die eine Landesregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, das heißt nichts, was bekannt ist oder mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird.
 
Zu einem ähnlichen Auskunftsbegehren hatte jüngst auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof geurteilt (Az.: Vf. 46-I-12) und Parlamentariern der NPD im sächsischen Landtag Recht gegeben.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 05. Juni 2013