NPD Verbotsverfahren quasi schon von Beginn an aussichtslos

Nun ist es amtlich, lediglich der Bundesrat wird als Bundesorgan einen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe stellen.
 
Mit der heutigen Entscheidung des Bundestages, keinen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist das Verfahren schon vor seinem eigentlichen Beginn stark beschädigt, wenn nicht sogar schon gescheitert.
 
Zwar genügt es formaljuristisch, wenn nur ein Verfassungsorgan einen Antrag stellt, aber ohne die politische Unterstützung von Bundestag und Bundesregierung fehlt es dem gesamten Unterfangen an der nötigen Überzeugungskraft.
 
Wenn zwei Verfassungsorgane schon auf einen Antrag verzichten, weil sie selber keine Erfolgsaussichten mehr erkennen können, dann wird sich auch das Verfassungsgericht schwerlich überzeugen lassen. Zudem ist die bisher bekannte Materialsammlung zur Begründung eines Parteiverbotes derart dünn, dass ein echter tragfähiger Verbotsgrund schon gar nicht mehr erkennbar ist.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, der stellvertretend NPD-Parteivorsitzende Udo Pastörs, äußerte sich heute am Rande der Landtagssitzung zum Beschluss des Bundestages:
 
„Selbst der Bundestag kann sich nicht zu einem Verbotsantrag durchringen. Damit wird deutlich, die ganze erneute Verbotsdebatte war nur einem hektischen Aktionismus im Herbst des vergangenen Jahres geschuldet. Schaut man auf die Fakten, dann reicht es hinten und vorne nicht für ein Verbot der NPD. Die Innenminister und Ministerpräsidenten haben sich politisch treiben lassen und letztendlich in eine fixe Idee verrannt. Mit der heutigen Entscheidung des Bundestages hat sich das Verbotsverfahren quasi schon erledigt.“
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 25. April 2013