Pastörs geht im „Saarbrücker Prozeß“ erneut in Revision

Nachdem das Saarbrücker Landgericht den NPD-Fraktionsvorsitzenden zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen Volksverhetzung verurteilt hat, legte er nun Revision gegen das Urteil ein.

Von den vielen Anklagepunkten gegen die von Pastörs am politischen Aschermittwoch 2009 ( ! ) gehaltene Rede, blieb letztlich nur noch einer übrig. Pastörs sei der Volksverhetzung schuldig, weil er gesagt habe, die eingewanderten Türken trügen eine „Samenkanone“ bei sich, während sie früher mit Krummsäbeln gekommen seien.

Der Schweriner Fraktionschef sagte  zur Revisionseinlegung:

„Gerade bei einem politischen Aschermittwoch werden nun mal die Argumente zugespitzt und in deutlicher Sprache vorgetragen. Herr Sarrazin von der SPD hat in seinem Bestseller: „Deutschland schafft sich ab“ viel stärkere Formulierungen gewählt. Auch auf einschlägige Aschermittwochsreden von den Herren Seehofer und Stoiber möchte ich hinweisen. Offensichtlich will man mir einen Maulkorb verpassen und mich zum Schweigen bringen. Für mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde ich notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.“
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 28. Februar 2013