Pflege: Land stiehlt sich aus Verantwortung

Sehr kritisch hinterfragte die NPD-Fraktion heute auch einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der eine Änderung des Landespflegerechts zum Ziel hat. 

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, verwies in seinem Redebeitrag zunächst auf seriöse Berechnungen hin, wonach, sofern nicht gegengesteuert werde, im Jahr 2030 53 ältere Menschen auf 100 Erwerbspersonen kämen. 1980 habe das Verhältnis noch 27:100 gelautet; derzeit seien es 34 über 65-Jährige, die 100 Personen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstünden.

Ohne Wenn und Aber drohe Deutschland die totale Vergreisung. Die Ursache sei „eine vollkommen vernachlässigte Bevölkerungs- und Familienpolitik“, die auch nicht ohne Auswirkungen auf den Sektor der Pflege bleiben könne. „Denn mittelfristig fehlen unserer Heimat auch diejenigen Frauen und Männer, die die steigenden Anforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich als Fachkräfte bewältigen wollen und auch können.“

Laut dem Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. der Koalitionsvereinbarung gelte es, „die Förderarchitektur des Landespflegegesetzes den zukünftigen Herausforderungen an die Pflege anzupassen.“ Wie aber schaue die „Anpassung“ dem Gesetzentwurf zufolge konkret aus? „Die Landesregierung läßt zum Beispiel das Pflegewohngeld für Neuantragsteller auslaufen“, machte Köster auf einen wesentlichen Punkt der Vorlage aufmerksam, „und entzieht sich hiermit ihrer Verantwortung auf Kosten der Infrastruktur und der Pflegebedürftigen.“ Das hätten nahezu alle anzuhörenden Fachleute im Sozialausschuß kritisiert.

Außerdem „fehlen in M-V die Rahmenbedingungen, um für Pflegekräfte annehmbare Arbeitsbedingungen herzustellen.“ So betrage der Schlüssel im Nordosten 26,5 Fachkräfte auf 80 Pflegebedürftige. M/V belege hiermit im Bundesvergleich den vorletzten Platz.  Eben „weil er die Zustände eher verschlimmert als verbessert“, lehnte die NPD den Gesetzentwurf ab.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 05. Dezember 2012