Entwurf des Ministerversorgungsgesetzes von Selbstbedienungsmentalität geprägt

Er kommt etwas holprig als „Gesetzentwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und Minister des Landes Mecklenburg- Vorpommern“ daher.
 
In der Problemdarstellung heißt es: „Die Alterssicherungssysteme in Deutschland stehen vor dem Problem erheblich steigender Ausgaben. Diese schwierige Situation erfordert einen systemgerechten Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind.“ Und: „Zu diesem Ziel muß auch die politische Leitungsebene Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Reform ihrer Altersversorgung einen Beitrag leisten“.
 
Und dieser Beitrag der „politischen Leitungsebene“, gemeint sind der Ministerpräsident und die Minister, sieht dann so aus: Bereits nach 5 Dienstjahren erwirbt man einen Anspruch auf 30 Prozent des letzten Bruttogehalts in Höhe von immerhin 11.650,00 Euro monatlich. Und weil man im Job offenbar schneller altert, gilt die Regelung bereits bei einen Eintritt in den Ruhestand mit 60 Jahren.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski nutzte den Gesetzentwurf, um anhand einiger Rechenbeispiele aufzuzeigen, wie ausgeprägt die Selbstbedienungsmentalität der politischen Leitungsebene inzwischen ist. Überträgt man die Regeln für die Ministerriege auf Otto Normalverbraucher, ergeben sich erstaunliche Vergleichszahlen:


zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 29. August 2012