Lücke im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit schließen!

Ein Dokument wie das Führungszeugnis ist im hochsensiblen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit von immenser Bedeutung. Allerdings enthält das Sozialgesetzbuch VIII keine konkrete zeitliche Vorgabe für eine Neuvorlage des Schriftstücks. In § 72 a (1) SGB VIII ist lediglich von „regelmäßigen Abständen“ die Rede. Ein klar definierter Rahmen für eine erneute Vorlage würde eine entscheidende Lücke schließen. Die NPD-Fraktion forderte die Landesregierung deshalb per Antrag auf, im Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, die entsprechende Passage im SGB VIII „so eindeutig zu fassen, daß als genereller Rahmen hinsichtlich der Neuvorlage … ein Zeitraum von mindestens drei bis höchstens fünf Jahren gesetzt wird.“  
 
Der gesundheits- und sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, betrachtete die Initiative als weiteren Schritt hin zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche, gerade wenn diese zu ihren Betreuern in besonderen, existenziellen Abhängigkeitsbeziehungen stünden, so als Heim- oder Pflegekinder oder als Hilfesuchende in Notsituationen. Der 2009 vom Deutschen Bundesjugendring vertretenen Auffassung, „hier besonders hohe Standards anzulegen“ und diese auch auf Ehrenamtliche anzuwenden, könne man nur zustimmen.



zurück | drucken Erstellt am Freitag, 22. Juni 2012