Minarett-Verbot in die Landesverfassung aufnehmen!

In Zeiten, in denen Salafisten auf deutschen Straßen den Koran verteilen und die Kritik daran - so wie kürzlich in Bonn geschehen - fast schon bürgerkriegsartige Zustände hervorruft, ist der Widerstand gegen die Islamisierung auch Deutschlands endgültig statthaft und auch zwingend geboten. 3.000 Moscheen und Gebetshäuser gibt es schätzungsweise bereits in der Bundesrepublik Deutschland.

In Rostock will der Islamische Bund zumindest mittelfristig eine Moschee mit Kuppel und Minarett errichten lassen -- ein Novum in hiesigen Breiten. Die NPD-Fraktion nahm das Vorhaben zum Anlaß, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Landesverfassung geändert werden soll. „Der Bau von Minaretten ist verboten", lautet der entscheidende Satz, den die NPD in Artikel 9 (Kirchen und Religionsgesellschaften) eingefügt wissen will.

Minarette dienen dabei nicht lediglich der Verzierung, wie es so manch gutgläubiger Zeitgenosse meint, sondern sie sind schlicht und ergreifend ein Machtsymbol, mit dem Muslime den Herrschaftsanspruch des Islam auch und gerade in noch nicht von ihm dominierten Regionen herausstreichen wollen.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs bezeichnete es als Gegenstand der Initiative, „Maßnahmen zu ergreifen, um Bestrebungen abzuwehren, das deutsche Volk in seiner religiös-kulturellen Identität nachhaltig zu verändern und am Ende biologisch auszulöschen."

Ganz offen würden Imame erklären, „die ganze Welt besiedeln und zum Islam bekehren zu wollen." Daß Vorbeter mit ihren zumeist jugendlichen und jungen Anhängern auch in der BRD recht ungehindert schalten und walten könnten, sei eine Folge der ungezügelten Zuwanderungspolitik des bundesrepublikanischen Parteienkartells.

Der Islam erhebe einen totalitären Anspruch. Eine Trennung zwischen Staat und Gesellschaft auf der einen sowie Glauben auf der anderen Seite sei ihm fremd. Schon deshalb handele es sich um eine Religion, „die im Hinblick auf unsere deutsche und abendländische Kultur eine nicht zu vereinbarende Größe darstellt."

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 23. Mai 2012