Erneute Belastung des Gebührenzahlers

„Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen" durch den NDR lautete das Thema eines Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hintergrund: Am 1. August des Vorjahres wurde mit der bundesweiten digitalen terrestrischen Hörfunkverbreitung (also auf den Erdboden bezogene funktechnische Übertragungstechniken) über DAB+ begonnen. Ende 2011 starteten die regionalen Ausstrahlungen. Der NDR beabsichtigt nunmehr, neben der digitalen Parallelausstrahlung der bereits analog über UKW verbreiteten Hörfunkprogramme drei zusätzliche digitale Hörfunkprogramme zu verbreiten.

Die Länder Hamburg, M-V, Niedersachsen und Schleswig-Holstein schlossen einen entsprechenden Digitalradio-Staatsvertrag, der nunmehr in Form eines Zustimmungsgesetzes in Landesrecht übertragen werden soll.

Im Gesetzentwurf heißt es unter anderem: „Wenn DAB+ ein Erfolg werden soll, so ist nunmehr langfristig eine Rechtsgrundlage für diese Programme erforderlich." Diese Passage nahm der NPD-Abgeordnete David Petereit zum Anlaß, um mit dem Vorstoß der Landesregierung scharf ins Gericht zu gehen.

Er erinnerte an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie verwehrt es den öffentlich-rechtlichen Radio-Anstalten, durch eine Rundfunktätigkeit, die zur Erfüllung ihres Funktionsauftrages nicht notwendig ist, den Gebührenzahler zu belasten. „Und genau das", so der Abgeordnete, „ist hier der Fall".

Den vollständigen Redebeitrag können Sie nachfolgend anschauen.



zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 14. März 2012