NPD-Fraktion beantragt im Landtag die Einleitung einer Präsidentenanklage

Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag beantragt zur kommenden Landtagssitzung die Einleitung einer Präsidentenanklage gegen Christian Wulff.
 
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen. 
 
Nach Artikel 61 Grundgesetz können der Bundestag oder der Bundesrat den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Schuld des Bundespräsidenten feststellen, kann es ihn des Amtes für verlustig erklären.
 
Parallel zu dieser parlamentarischen Initiative hat der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Christian Wulff gestellt. Die Anzeige bezieht sich auf strafrechtlich relevante Vorgänge aus der Zeit, als der heutige Bundespräsident noch Ministerpräsident in Niedersachsen war. Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass Christian Wulff sich der strafrechtlichen Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.
 
In einem Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim kommt dieser zu dem Ergebnis: „Folgt man dieser rechtlichen Würdigung, so liegt die Annahme nahe, dass eine vorsätzliche Verletzung des strafrechtlichen Tatbestandes des § 331 StGB durch den damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff vorlag.“
 
Von Arnim gelangt ferner zu der Feststellung, die bisherigen Erklärungen der Staatsanwaltschaft Hannover, man werde nicht gegen Wulff ermitteln, könnten nicht mehr aufrecht erhalten werden. Von Arnim wörtlich: „Entscheidet die politische Macht in eigener Sache, ist eine Kontrolle durch Öffentlichkeit, parlamentarische Opposition und Wissenschaft umso wichtiger. Vielleicht können auch nur sie einer Staatsanwaltschaft, die bis hinauf zum Justizminister weisungsgebunden ist, Beine machen und sie sozusagen zum Jagen tragen.“
 
Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, nahm hierzu heute in Schwerin Stellung:
 
„Es ist unerträglich, wenn der Verdacht im Raum steht, eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft würde an längst überfälligen Ermittlungen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff gehindert. Mit beiden Initiativen, dem Begehren über den Bundesrat eine Präsidentenanklage einzuleiten und der Strafanzeige gegen Christian Wulff, wollen wir den nötigen Druck erzeugen, um die möglichen Verfehlungen des jetzigen Bundespräsidenten juristisch aufarbeiten zu können. Auch ein Bundespräsident agiert nicht in einem rechtsfreien Raum, im Gegenteil, der erste Mann im Staat muss es sich gefallen lassen, wenn bei seiner Person sogar besonders strenge Maßstäbe angelegt werden.“
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 18. Januar 2012