NPD-Fraktion im Landtag klagt gegen das geänderte Abgeordnetengesetz:

Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag hat vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet.
 
Die nationale Fraktion will die nach der Neuwahl des Landtages erfolgte Änderung des Abgeordnetengesetzes, wonach auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen eine gesonderte Abgeordnetenentschädigung erhalten, gerichtlich überprüfen lassen.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Gewährung einer zusätzlichen Entschädigung für besondere Aufgaben in einer Fraktion bereits wiederholt als verfassungswidrig eingestuft.
 
Nach dem geänderten Abgeordnetengesetz von Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführer rückwirkend ab November 2011 eine zusätzliche Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 75 vom Hundert der Grundentschädigung und somit statt 5.200 Euro jetzt rund 9.200 Euro monatlich.
 
Zeitgleich zum eigentlichen Organstreitverfahren stellte der Anwalt der NPD-Fraktion auch einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dadurch soll die laufende Auszahlung der zusätzlichen Abgeordnetenentschädigung unterbunden werden, da die bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren bereits ausgezahlten Beträge ggf. nur schwerlich wieder zurückgefordert werden könnten.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs begründete die Klage heute in Schwerin:
 
„Es ist in unseren Augen einfach nicht hinnehmbar, wenn der Landtag die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Fraktionszulagen aushebeln will. Dieser Vorgang ist schon bezeichnend für die Dreistigkeit dieser Politiker, wenn es darum geht, die eigene Geldbörse zu füllen. Die Abgeordneten sollen vernünftig bezahlt werden, keine Frage, aber diese ausgeprägte Selbstbedienungsmentalität gehört angeprangert und gestoppt!“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 13. Januar 2012