Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern

In einer Kleinen Anfrage vom 29. Mai fragte Irene Müller bei der Landesregierung nach, in wie weit nach dem Pflegereformgesetz sogenannte Pflegestützpunkte im Land zukünftig finanziell bezuschußt werden. Als Sprecherin der Fraktion Die Linke für Sozial-, Behinderten- und Seniorenpolitik ist Frau Müller stets bemüht, die vermeintlich "soziale Verpflichtung" ihrer Partei zu unterstreichen.

Das Pflegereformgesetz, welches auf Bundesebene beschlossen und am 01. Juli dieses Jahr in Kraft getreten ist, sieht die Entwicklung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern vor. Die Zuständigkeit für den Auf- und Ausbau der Pflegestützpunkte obliegen den einzelnen Landesregierungen, die ebenso Geschwindigkeit und Nachhaltigkeit bei Modellprojekten bestimmen. Mit diesen Einrichtungen sollen ältere Pflegebedürftige eine wohnortnahe Betreuung erfahren.

Der Bund stellt im Rahmen einer Anschubfinanzierung 1,28 Millionen Euro bereit, wovon mit 50.000 Euro bereits bis zu 26 Pflegestützpunkte unterstützt werden könnten.

Das bisherige Arbeitsergebnis der Landesregierung ernüchtert: Die seit längerem bekannte Verabschiedung des Pflegereformgesetz setzte wohl kaum Aktionismus bei den verantwortlichen Systempolitikern frei. Gerade einmal ein Modellprojekt in Wismar als Werkstatt "Pflegestützpunkte und Pflegeberater" landesweit konnte am 15. Mai dieses Jahr seine Tätigkeit aufnehmen.

Daß aber "sozial nur national" geht, müßte Frau Müller spätestens nach dieser Antwort ihres Landtagskollegen aus dem Block der Altparteien, dem Sozialminister Erwin Sellering, SPD, immer mehr bewußt werden. Eine flächendeckende örtliche Altenhilfe ist mit der Regierungskoalition nicht gewährleistet. Für die Initiative des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, "Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland Nr. 1" zu etablieren, stellt dies eine magere Bilanz dar
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 27. Juni 2008