Im Streit zwischen der NPD-Landtagsfraktion und der Landtagsverwaltung um die Ausstattung mit angemessenen Büroräumlichkeiten im Schweriner Schloß hat das Landesverfassungericht einen Eilantrag der NPD-Fraktion abgelehnt (Az: LVerfG 14/11eA).
Mit der recht dürftigen Begründung, es gäbe gegebenenfalls „die Möglichkeit, einen Umzug wieder rückgängig zu machen“, lehnte das Gericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab.
Die NPD-Fraktion wird mit genau diesem Ziel nunmehr das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht anstreben, um der Ungleichbehandlung der Fraktionen doch noch Einhalt zu gebieten.
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Erstellt am Freitag, 28. Oktober 2011