Gegen die Verfügung der Landtagsverwaltung, wonach der NPD-Fraktionsvorsitzende und die Fraktionsgeschäftsstelle in den sechsten Stock des Schweriner Schlosses umquartiert werden sollen, erhob die Fraktion Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin und wendet sich jetzt an das Landesverfassungsgericht.
Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, daß es sich bei der Streitigkeit zur Raumvergabe um eine verfassungsrechtliche Angelegenheit handelt
Der NPD-Fraktionschef Udo Pastörs sagte hierzu heute in Schwerin:
„Die Verwaltung und die Feinde der NPD wollen unsere Fraktion aus dem öffentlich leicht zugänglichen Bereich des Landtages verbannen. Die Grünen haben die gleiche Anzahl von Mandaten errungen, wie die aus dem Landtag ausgeschiedene FDP. Der für mein Sekretariat und mein Büro zugedachte Bereich im sechsten Stock ist eine Zumutung seitens der Verwaltung, insbesondere wenn man berücksichtigt, in welchen großen und repräsentativen Räumen der Landtagsdirektor untergebracht ist. Zunächst müssen die Fraktionen, dann die Verwaltung angemessen mit Räumen ausgestattet werden.“
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Erstellt am Donnerstag, 27. Oktober 2011