Sachleistungen statt Bargeld für Asylanten!

Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz sind staatliche Leistungen für Asylsuchende in erster Linie in Form von Sachleistungen zu erbringen. So die Theorie -- in der Praxis wird auch diese gesetzliche Regelung wie so oft ganz anders ausgelegt: Bereits eine Kleine Anfrage der NPD (Drucksache 5/3931) hat zutage gebracht, daß in unserem Land im Endeffekt alle Unterbringungsbehörden Asylanten Bargeld zur Verfügung stellen, statt, wie gesetzlich vorgeschrieben, Sachleistungen anzubieten. Damit ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Insbesondere Wirtschaftsflüchtlingen, die hierzulande politisches Asyl beantragen und allein schon deshalb das Asylrecht mißbrauchen, wird Bargeld zur freien Verfügung gestellt. Eine behördliche Kontrolle, ob dieses dann auch für Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Kleidung ausgegeben werden, existiert nicht.

Deshalb forderten die Nationalen von der SPD-CDU-Landesregierung in einem Antrag mit dem Titel „Zuwanderungsanreize verringern -- Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern durchsetzen", Drucksache 5/4411, die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip ein.

Wer aber noch glaubte, daß die Herrschaften von den Altparteien ihre eigenen Gesetze beachten und somit dem nationalen Vorstoß ihre Zustimmung geben würden, der irrt auch hier gewaltig. Mit den Stimmen aller Fraktionen des selbsternannten demokratischen Blocks wurde der NPD-Antrag abgelehnt.

Tino Müller sagte hierzu:


zurück | drucken Erstellt am Freitag, 01. Juli 2011