Frank Rennicke ist unser Bundespräsidentschaftskandidat
Mit Übereinstimmung der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und signalisierter Zustimmung durch den NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt wird die Schweriner NPD-Landtagsfraktion den bekannten nationalen Liedermacher Frank Rennicke erneut als Kandidat für die nationale Opposition für das Amt des Bundespräsidenten vorschlagen. Frank Rennicke hat heute seiner Nominierung zugestimmt.
Hierzu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs am Abend in Schwerin:
„Beim morgigen außerordentlichen Bundesparteitag der NPD in Bamberg werde ich mich dafür einsetzen, daß sich unser Kandidat dort vorstellen kann und eine breite Unterstützung durch die Parteibasis erfährt. Frank Rennicke steht wie kaum ein anderer im Kampf um die Meinungsfreiheit in der BRD.“
Des weiteren verwies Udo Pastörs darauf, daß er gemeinsam mit den sächsischen Mitgliedern der 13. Bundesversammlung Holger Apfel und Dr. Johannes Müller gegen die Gültigkeit der Wahl Köhlers zum Bundespräsidenten eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, da nach seiner Auffassung Köhler in rechtswidriger Weise zum Bundespräsidenten gewählt worden sei. Das Verfahren in Karlsruhe mit dem Aktenzeichen 2 BvE 2/09 soll laut dem Verfahrensplan des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr entschieden werden.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 03. Juni 2010
Hierzu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs am Abend in Schwerin:
„Beim morgigen außerordentlichen Bundesparteitag der NPD in Bamberg werde ich mich dafür einsetzen, daß sich unser Kandidat dort vorstellen kann und eine breite Unterstützung durch die Parteibasis erfährt. Frank Rennicke steht wie kaum ein anderer im Kampf um die Meinungsfreiheit in der BRD.“
Des weiteren verwies Udo Pastörs darauf, daß er gemeinsam mit den sächsischen Mitgliedern der 13. Bundesversammlung Holger Apfel und Dr. Johannes Müller gegen die Gültigkeit der Wahl Köhlers zum Bundespräsidenten eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, da nach seiner Auffassung Köhler in rechtswidriger Weise zum Bundespräsidenten gewählt worden sei. Das Verfahren in Karlsruhe mit dem Aktenzeichen 2 BvE 2/09 soll laut dem Verfahrensplan des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr entschieden werden.