Diät von 5.511 Euro muß reichen!
Die Selbstbedienungs-Mentalität der so genannten Volksparteien ist vielen Menschen ein Dorn im Auge und das auch völlig zu Recht. Beispielsweise werden an Abgeordnete mit Sonderaufgaben, in erster Linie an Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter, Funktionszulagen gezahlt.
Diese Praxis widerspricht ganz klar der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In seiner Grundsatzentscheidung vom 21. Juli 2000 hat das BVG klargestellt, daß außer dem Präsidenten eines Parlaments, seinen Stellvertretern sowie den Fraktionsvorsitzenden keine weiteren Abgeordneten Zulagen zu erhalten haben.
Im parlamentarischen Alltag wird der höchstrichterlichen Entscheidung allerdings recht häufig zuwidergehandelt, so auch im Landtag von M-V. Als unbestechliche Zeugen können hier einmal mehr die Rechenschaftsberichte der Fraktionen herangezogen werden.
Die NPD zahlt genannte Zulagen nicht. Um ein Zeichen gegen die exzessive Ausreichung jener Extra-Diäten zu setzen, hatten die Nationalen bereits für die April-Sitzung eine Initiative vorgelegt, mit der sie eine Klarstellung im Abgeordneten-Gesetz M-V verlangen: Nach NPD-Auffassung sind über den im Gesetz genannten Personenkreis hinaus -- also Parlamentspräsident, Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer -- keine weiteren Zulagen mehr für besondere Funktionen aus den Fraktionskassen zu gewähren.
Heute wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung behandelt. Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski erwähnte zu Beginn seiner Ausführungen die derzeitige Abgeordneten-Diät in Höhe von 5.511 Euro und stellte sodann die berechtigte Frage: „Aus welchen Gründen könnte man damit unzufrieden sein?" Auch machte Andrejewski auf recht anschauliche Weise deutlich, welch lange und steinige Wege zum Beispiel bei der Bundeswehr, Polizei oder auch in der Justiz zurückgelegt werden müssen, ehe ein Bruttogehalt von 5.500 Euro erreicht wird.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 02. Juli 2014
Diese Praxis widerspricht ganz klar der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In seiner Grundsatzentscheidung vom 21. Juli 2000 hat das BVG klargestellt, daß außer dem Präsidenten eines Parlaments, seinen Stellvertretern sowie den Fraktionsvorsitzenden keine weiteren Abgeordneten Zulagen zu erhalten haben.
Im parlamentarischen Alltag wird der höchstrichterlichen Entscheidung allerdings recht häufig zuwidergehandelt, so auch im Landtag von M-V. Als unbestechliche Zeugen können hier einmal mehr die Rechenschaftsberichte der Fraktionen herangezogen werden.
Die NPD zahlt genannte Zulagen nicht. Um ein Zeichen gegen die exzessive Ausreichung jener Extra-Diäten zu setzen, hatten die Nationalen bereits für die April-Sitzung eine Initiative vorgelegt, mit der sie eine Klarstellung im Abgeordneten-Gesetz M-V verlangen: Nach NPD-Auffassung sind über den im Gesetz genannten Personenkreis hinaus -- also Parlamentspräsident, Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer -- keine weiteren Zulagen mehr für besondere Funktionen aus den Fraktionskassen zu gewähren.
Heute wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung behandelt. Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski erwähnte zu Beginn seiner Ausführungen die derzeitige Abgeordneten-Diät in Höhe von 5.511 Euro und stellte sodann die berechtigte Frage: „Aus welchen Gründen könnte man damit unzufrieden sein?" Auch machte Andrejewski auf recht anschauliche Weise deutlich, welch lange und steinige Wege zum Beispiel bei der Bundeswehr, Polizei oder auch in der Justiz zurückgelegt werden müssen, ehe ein Bruttogehalt von 5.500 Euro erreicht wird.