Udo Pastörs erhebt beim BVG Verzögerungsrüge wegen Untätigkeit
Entscheidung über die Gültigkeit der Bundespräsidentenwahl steht immer noch aus
Bereits seit 2009 und 2010 sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Organstreitverfahren anhängig (2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10), mit denen insbesondere geklärt werden soll, ob die Wahl des Bundespräsidenten durch die 13. bzw. 14. Bundesversammlung überhaupt rechtmäßig erfolgt ist.
Antragsteller ist in beiden Verfahren der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, der an beiden Bundesversammlungen als Mitglied teilnahm. Im Kern geht es um die Frage, ob die Versammlungen in ihrer jeweiligen Zusammensetzung die Wahlen durchführen durften. In einigen Bundesländern sind die Wahlmänner und Wahlfrauen zur Bundesversammlung offenbar nicht korrekt gewählt worden. Diese Einschätzung teilen auch führende Staatsrechtler. Sollte dies der Fall sein, soll das Gericht die Wahlen für ungültig erklären und eine Wiederholungswahl anordnen.
Da das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen bereits für 2010 bzw. 2011 angekündigt hatte, aber bis heute keine Urteile vorliegen, erhob Pastörs nunmehr eine Verzögerungsrüge und forderte das Gericht auf, einen zeitnahen Termin für die mündliche Verhandlung zu bestimmen.
Mit gleichem Schriftsatz wird der neue Bundesverfassungsrichter Müller abgelehnt. Müller, zuvor Ministerpräsident des Saarlandes, hat als Abgeordneter in beiden Bundesversammlungen mit abgestimmt und ist daher wegen Befangenheit abzulehnen.
Zum schleppenden Verhandlungsgang äußerte sich Udo Pastörs heute in Schwerin:
„In Wahlprüfungssachen gilt ein sogenanntes Beschleunigungsgebot. Da es bei diesen Verfahren immerhin um die Wahl des Staatsoperhauptes geht, könnte man eigentlich ein anderes Tempo erwarten. In der Zwischenzeit ist ein Präsident bereits zurückgetreten und sein Amtsnachfolger ist auch schon angezählt. Bei der nächsten Bundesversammlung benötigen wir umso dringlicher endlich Rechtssicherheit über deren Zusammensetzung.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 12. Januar 2012
Bereits seit 2009 und 2010 sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Organstreitverfahren anhängig (2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10), mit denen insbesondere geklärt werden soll, ob die Wahl des Bundespräsidenten durch die 13. bzw. 14. Bundesversammlung überhaupt rechtmäßig erfolgt ist.
Antragsteller ist in beiden Verfahren der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, der an beiden Bundesversammlungen als Mitglied teilnahm. Im Kern geht es um die Frage, ob die Versammlungen in ihrer jeweiligen Zusammensetzung die Wahlen durchführen durften. In einigen Bundesländern sind die Wahlmänner und Wahlfrauen zur Bundesversammlung offenbar nicht korrekt gewählt worden. Diese Einschätzung teilen auch führende Staatsrechtler. Sollte dies der Fall sein, soll das Gericht die Wahlen für ungültig erklären und eine Wiederholungswahl anordnen.
Da das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen bereits für 2010 bzw. 2011 angekündigt hatte, aber bis heute keine Urteile vorliegen, erhob Pastörs nunmehr eine Verzögerungsrüge und forderte das Gericht auf, einen zeitnahen Termin für die mündliche Verhandlung zu bestimmen.
Mit gleichem Schriftsatz wird der neue Bundesverfassungsrichter Müller abgelehnt. Müller, zuvor Ministerpräsident des Saarlandes, hat als Abgeordneter in beiden Bundesversammlungen mit abgestimmt und ist daher wegen Befangenheit abzulehnen.
Zum schleppenden Verhandlungsgang äußerte sich Udo Pastörs heute in Schwerin:
„In Wahlprüfungssachen gilt ein sogenanntes Beschleunigungsgebot. Da es bei diesen Verfahren immerhin um die Wahl des Staatsoperhauptes geht, könnte man eigentlich ein anderes Tempo erwarten. In der Zwischenzeit ist ein Präsident bereits zurückgetreten und sein Amtsnachfolger ist auch schon angezählt. Bei der nächsten Bundesversammlung benötigen wir umso dringlicher endlich Rechtssicherheit über deren Zusammensetzung.“