NPD-Fraktionsräume: Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
Im Streit zwischen der NPD-Landtagsfraktion und der Landtagsverwaltung um die Ausstattung mit angemessenen Büroräumlichkeiten im Schweriner Schloß hat das Landesverfassungericht einen Eilantrag der NPD-Fraktion abgelehnt (Az: LVerfG 14/11eA).
Mit der recht dürftigen Begründung, es gäbe gegebenenfalls „die Möglichkeit, einen Umzug wieder rückgängig zu machen“, lehnte das Gericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab.
Die NPD-Fraktion wird mit genau diesem Ziel nunmehr das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht anstreben, um der Ungleichbehandlung der Fraktionen doch noch Einhalt zu gebieten.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de
Erstellt am Freitag, 28. Oktober 2011
Mit der recht dürftigen Begründung, es gäbe gegebenenfalls „die Möglichkeit, einen Umzug wieder rückgängig zu machen“, lehnte das Gericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab.
Die NPD-Fraktion wird mit genau diesem Ziel nunmehr das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht anstreben, um der Ungleichbehandlung der Fraktionen doch noch Einhalt zu gebieten.