Mogelpackung „Schuldenbremse"

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und CDU soll auf die Grundgesetzänderung hinsichtlich der sogenannten „Schuldenbremse" reagiert werden.

Diese „Schuldenbremse" ist an sich schon eine Mogelpackung, weil weitreichende Ausnahmeregelungen deren Wirksamkeit begrenzen.

Würde die Landesverfassung nicht angepasst werden, gäbe es ab 2020 das Verbot der Nettoneuverschuldung. Um hier eine Hintertür zu öffnen, sollen Ausnahmeregelungen eben auch in der Landesverfassung zugelassen werden. Somit wird die „Bremswirkung" eher geschwächt um nicht zu sagen sogar verwässert! Die Schuldenbremse soll hier schlicht ausgehebelt werden.

Neben erheblichen abweichenden Konjunkturentwicklungen gelten auch Naturkatastrophen und „außergewöhnliche Notsituationen" zu den begründeten Ausnahmefällen. Zu den „außergewöhnlichen Notsituationen" gehört ausdrücklich auch die sich seit 2007 verschärfende Finanzkrise.

In der Problemdarstellung zum Gesetzentwurf ist nicht von ungefähr von Notsituationen die Rede, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen." Hier ist mit Sicherheit weder von einem Elbehochwasser (als Naturkatastrophe) noch von einem Wirtschaftsabschwung (als eine abweichende konjunkturelle Entwicklung) die Rede, beides entzieht sich eben nicht der Kontrolle durch den Staat! Hingegen ist aber die Refinanzierung in der gesamten Eurozone schlicht ungelöst!

Nicht umsonst „enthält die Regelung die Möglichkeit, in Fällen von Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen einen außerordentlichen Finanzbedarf auch mittels Kreditaufnahme auszugleichen."! Welche Katastrophen sollten Maßnahmen nötig machen, „die die Finanzierungsmöglichkeit des Haushalts im Haushaltsjahr übersteigen." ? Eis und Schnee bestimmt nicht. Neben der Aushebelung der Schuldenbremse wird hier der Finanzcrash zumindest einkalkuliert.

Auch diese Hintergründe sprach der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, im Landtag an und warf dem Ministerpräsidenten vor, nicht bei der ganzen Wahrheit geblieben zu sein:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 28. Juni 2011