NPD-Fraktion: Verfassungsrechtler Prof. von Arnim teilt NPD-Rechtsauffassung

Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag begrüßt die jüngste Stellungnahme des renommierten Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim.
 
Der Professor und langjährige Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer nahm in der Schweriner Volkszeitung (Ausgabe vom 18.04.2011) ausführlich zur Problematik der Zahlungen von Fraktionszulagen Stellung.
 
Die im Schweriner Landtag vertretenen Fraktionen, mit Außnahme der NPD-Fraktion, gewähren ihren Mitgliedern teilweise erhebliche Funktionszulagen. Bereits im Jahre 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als verfassungswidrig beurteilt. In seinem genannten Beitrag formulierte von Arnim mehr als deutlich:
 
 „Den Verstoß gegen das Zulagenverbot und das Transparenzgebot begeht nicht irgendwer, sondern Mitglieder des höchsten demokratischen Organs des Landes. Das ist Verfassungsbruch. Wenn die für die Gesetzgebung verantwortliche Instanz das Recht nicht mehr ernst nimmt, ist der demokratische Rechtsstaat in Gefahr.“
 
Die NPD-Fraktion hatte gegen diese gesetzeswidrigen Zahlungen Klage vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Das Gericht lehnte eine Entscheidung allerdings ab, weil angeblich ein Fristversäumnis vorlag.
 
Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, begrüßte heute in Schwerin die klaren Worte des Verfassungsrechtlers von Arnim:
 
„Es ist in meinen Augen mehr als erfreulich, wenn jetzt auch ein renommierter Verfassungsrechtler wie Professor von Arnim auf das verfassungswidrige Gebaren der anderen Parteien im Landtag hinweist und die Rechtsauffassung der NPD-Fraktion teilt.
Es ist unerträglich, wie gerade jene Parteien, die meinen, sie hätten die Demokratie gepachtet, jetzt beim Verfassungsbruch erwischt werden. Auch die Einschätzung des Professors, das Landesverfassungsgericht hätte bei unser Klage ,zurückgezuckt´ und diese ,wegen eines angeblichen Fristversäumnisses´ nicht zugelassen, spricht Bände über den Zustand des Rechtsstaates in Mecklenburg-Vorpommern.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 19. April 2011