Gräberstättengesetz: Altparteien instrumentalisieren Totenruhe


NPD-Justitiar Frank Schwerdt beim Aktenstudium mit Stefan Köster

In der heutigen Innenausschußsitzung des Landtags wurde das Gräberstättengesetz von SPD und CDU behandelt.

Der Abbau elementarer Grundrechte erreicht in Mecklenburg-Vorpommern neue Dimensionen: Mit einem politischen Gräberstättengesetz sollen künftig dem Establishment mißliebige Bürger am Zugang zu Gräber- und Gedenkstätten im Land gehindert werden. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurden u.a. sogenannte Sachverständige wie die linksextreme Vereinigung der Verfolgten des Naziregime/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) diesbezüglich angehört. Im Zentrum der Anhörung wurde insbesondere der Passus im Gesetzentwurf behandelt, der Ordnungs- und Polizeikräften Willkür-Instrumente zur Verfügung stellt, um „Gräberstätten, die dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dienen, vor widmungswidrigen Einwirkungen zu schützen.“

Der von der NPD-Fraktion benannte Sachverständige Frank Schwerdt, Amtsleiter der Rechtsabteilung im NPD-Bundesvorstand, äußerte in der Anhörung, daß allein die Deutungshoheit, was „widmungswidrige Einwirkungen“ seien, jenen obliegen, die ein würdiges Gedenken - fernab vom beschämenden BRD-Schuldkult - für deutsche Kriegs- und Nachkriegsopfer verbieten wollen. Das Gräberstättengesetz sei eindeutig ein einseitiges, politisches Gesetz. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht unterstrich jedoch jüngst in dem sogenannten „Wunsiedel-Urteil“, daß solche Sondergesetze dem Grundgesetz zu wider laufen.

Stefan Köster, welcher heute für die NPD-Fraktion an der Sitzung des Innenausschusses teilnahm, sagte im Anschluß: „Bereits in der Vergangenheit wurden junge Deutsche durch staatliche Behörden daran gehindert, am Volkstrauertag an Gedenkstätten Kränze und Grabschmuck abzulegen. Mit dem Gräberstättengesetz soll ihnen das Gedenken an ihre Groß- und Urgroßeltern, die unter Einsatz ihres Lebens die Heimat geschützt haben, gänzlich verboten werden.

Diese unsägliche Repression und die Versuche, das Hausrecht von Grabstättenträgern parteipolitisch zu mißbrauchen und das Versammlungsrecht für Bürger zu beschneiden, erreichten heute einen vorläufigen Höhepunkt. Im Ergebnis der nicht-öffentlichen Anhörung zum Gräberstättengesetz muß festgestellt werden, daß in beklemmender Art und Weise den Altparteien nicht einmal mehr die Totenruhe heilig ist und alle Ebenen des öffentlichen Lebens für ihre antideutsche Neurose instrumentalisiert werden sollen.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 07. April 2011